Eine in der Öffentlichkeit sehr bekannt gewordene Art des Kreditverkaufs ist wohl der in den letzten Jahren durchgezogene Verkauf von Kreditforderungen durch Banken an ausländische Investorengruppen, im
Volksmund auch “Heuschrecken” genannt. Dabei verkauft die Bank für einen Betrag von 30% - 40% der Kreditforderung diese Forderung an eine ”Heuschrecke” und überträgt gleichzeitig die zur
Absicherung der Forderung zu Gunsten der Bank bestellte Grundschuld. Der Käufer wiederum ist nur auf schnellen Gewinn aus und versucht natürlich auf dem einfachsten Weg schnelles Geld zu machen:
einerseits durch die Zwangsversteigerungen der Immobilie und andererseits durch Vollstreckungsmaßnahmemn in das persönliche Vermögen.
Oft sind in einem derartigen Kreditverkauf (also im gesamten verkauften Paket) auch Forderungen dabei, bei denen bereits die verkaufende Bank vorher die Zwangsversteigerung der Immobilie durchgezogen hat
und nur den nach der Zwangsversteigerung verbliebenen Restbetrag an die “Heuschrecke” verkauft.
Sollten Sie auf die eine oder andere Art von einem Kreditverkauf betroffen sein, wenden Sie sich zwecks Überprüfung an uns, denn nicht alles was Ihnen im Vollstreckungsfall passiert muss auch richtig sein.
Sind Sie davon betroffen?
Zur begründeten Durchsetzung ihrer Rechte benötigen Sie in der Regel gute Argumente
und/oder ein Gutachten für Ihren Anwalt welches wir gerne erstellen.